Gesundheitsreform 1.Januar 2009

  • Der von der Bundesregierung festgelegte einheitliche Beitragssatz gilt erstmals für alle Krankenkassen.
  • Erstmals fließen alle Beiträge und Steuerzuschüsse in den Gesundheitsfonds und werden aus diesem an die Krankenkassen verteilt.
  • Der morbiditätsorierntierte Risikostrukturausgleich tritt in Kraft.
  • Krankenkassen, die mit den Mitteln aus dem Fonds nicht auskommen, müssen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen.
  • Krankenkassen, die mehr Mittel aus dem Fonds bekommen, als sie zur Deckung ihrer Ausgaben benötigen, können Ihren Mitgliedern Prämien zurückzahlen.
  • Kassen können Wahltarife zum Krankengeld anbieten.
  • Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger. Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten.