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- Bürger ohne Versicherungsschutz und die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, werden versicherungspflichtig in der GKV.
- Alle Versicherten können die Kostenerstattung wählen, auch für einzelne Versorgungsbereiche.
- Die Krankenkassen können neue Wahltarife und müssen Tarife für besondere Versorgungsformen anbieten.
- Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird erschwert. Erst wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze in den letzten drei Jahren überschritten haben.
- Empohlene Imfungen, Rehalbilitationen und Mutter/Vater/Kind Kuren werden zu Pflichtleistungen aller Kassen.
- Neue Leistungen wie die Palliativversorgung und das Versorgungsmanagement werden eingeführt.
- Häusliche Krankenpflege ist auch in neuen Wohnformen eine Leistung der Kassen.
- Der Zugang zu ambulanten Behandlung im Krankenhaus wird in speziellen Fällen erleichtert.
- Versicherte werden an den Folgekosten medizinisch nicht notwendiger Eingriffe wie Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings betreiligt.
- Fusionen zwischen Krankenkassen verschiedener Kassenarten sind möglich.
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