Willkommen bei Gesundheitsreform-Private-Krankenversicherung.de!Hier finden Sie alle Informationen zur Gesundheitsreform 2007, die sich bis 1.Januar 2009 hinzieht. Erschwerter Wechsel in die private KrankenversicherungPrivat versichern kann sich nur ein Arbeitnehmer, wenn sein Einkommen die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und auch die letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahre überschritten hat. Jahresarbeitsentgeltgrenze 2007 beträgt 47 700 Euro. Verdienen Sie als Berufseinsteiger schon über der JAE-Genze müssen Sie trotdem 3 Jahre warten um sich privat zu versichern. Basistarif ab 1.Januar 2009Ab 2009 müssen alle privaten Versicherungen einen Basistarif anbieten. Er steht allen Privatversicherten, Neukunden und freiwilligen Kassenmitgliedern offen. Es gibt keine Risikoprüfung und Risikozuschläge. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Geschlecht. Personen mit Vorerkrankungen also höhere Risiken, werden auf alle Versicherten gleichmäßig verteilt. Es wird ein Risikoausgleich zwischen allen Versicherungsgesellschaften geschaffen, falls eine Private Krankenversicherung mehr Kranke im Bestand hat. Ohne Versicherungsschutz bzw. Ohne KrankenversicherungSind Sie aus der privaten Krankenversicherung herausgeflogen, können Sie jetzt in den erweiterten Standardtarif wechseln, der zum 01.Januar in einen Basistarif umgewandelt wird. Sie können jetzt ohne Probleme wieder Versicherungsschutz beantragen. Die Gesellschaften müssen Sie aufnehmen. Altersrückstellungen teilweise MitnehmenZur Einführung des PKV Basistarif zum 1. Januar 2009 bis zum 30.Juni 2009 haben alle privat Krankenversicherten das Recht, aus jedem Tarif seiner Gesellschaft in den Basistarif zu wechseln. Wechseln Sie von einen Basistarif in den anderen einer Gesellschaft können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Die Portabilität ist jetzt vorhanden. Nach der Sechs-Monats-Frist können Sie nicht mehr in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln ohne die Altersrückstellungen zu verlieren. In der Gesellschaft in der Sie jetzt den Vertrag haben könen Sie wechseln, wenn Sie nachweislich mit einem höheren Tarif überfordert sich ohne die Altersrückstellungen zu verlieren oder das 55. Lebensjahr vollendet haben und Anspruch auf gesetzliche Rente oder Beihilfe haben. |